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Wichtige
Informationen zur Wildbrethygiene für Jäger
Jäger, die Wildbret abgeben und
sich deshalb registrieren lassen müssen, können dies mit
Hilfe des Vordruckes Registrierung
Jäger.pdf bequem
- per Post (Stadt Bielefeld, Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt,
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, 33597 Bielefeld)
- per Fax (0521- 512207) oder
- per Email an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de
tun.
Zur Registrierung sind alle Jäger aufgrund EG-rechtlicher Bestimmungen
verpflichtet, die Wildbret
- an zugelassene Wildhändler/-verarbeiter oder
- enthäutet, gerupft oder in Teilstücken
abgeben.
Jäger, die die Proben zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen von
erlegtem Schwarzwild
(o. Dachs o. a.) selbst entnehmen möchten, können diese mit Hilfe
des Musterantrages Muster
Antrag Übertragung.pdf beim Gesundheits- Veterinär-
u. Lebensmittelüberwachungsamt 33597 Bielefeld
- per Post (Stadt Bielefeld, Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt,
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, 33597 Bielefeld)
- per Fax (0521- 512207) oder
- per Email an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de
beantragen.
Voraussetzung ist u. a. die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
zur Probenentnahme, Kennzeichnung mit Wildmarken und Benutzung der Wildursprungsscheine.
Die Erlaubnis wird gegen eine geringe Gebühr erteilt. Die Auflagen
und Bedingungen können Sie dem Muster entnehmen (Muster
Übertragung§22aFlHyG.pdf)
Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie im Gesundheits- Veterinär-
u. Lebensmittelüberwachungsamt (Bitte melden Sie sich wegen der Abholung
im Veterinäramt Tel 0521- 512253).
Weitere Informationen gibt Dr. Jostmeyer (0521-516649)
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der Kreisjägerschaft Bielefeld
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