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Wichtige Informationen zur Wildbrethygiene  für Jäger


Jäger, die Wildbret abgeben und sich deshalb registrieren lassen  müssen, können dies mit Hilfe des Vordruckes Registrierung Jäger.pdf bequem

- per Post (Stadt Bielefeld, Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt, Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, 33597 Bielefeld)
- per Fax (0521- 512207)  oder
- per Email an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de tun.

Zur Registrierung sind alle Jäger aufgrund EG-rechtlicher Bestimmungen verpflichtet, die Wildbret
- an zugelassene Wildhändler/-verarbeiter oder
- enthäutet, gerupft oder in Teilstücken
abgeben.

Jäger, die die Proben zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen von erlegtem Schwarzwild
(o. Dachs o. a.) selbst entnehmen möchten, können diese mit Hilfe des Musterantrages Muster Antrag Übertragung.pdf beim  Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt 33597 Bielefeld

- per Post (Stadt Bielefeld, Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt, Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, 33597 Bielefeld)
- per Fax (0521- 512207)  oder
- per Email an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de
beantragen.
Voraussetzung ist u. a. die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung zur Probenentnahme, Kennzeichnung mit Wildmarken und Benutzung der Wildursprungsscheine.

Die Erlaubnis wird gegen eine geringe Gebühr erteilt. Die Auflagen und Bedingungen können Sie dem Muster entnehmen (
Muster Übertragung§22aFlHyG.pdf)

Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie im Gesundheits- Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt (Bitte melden Sie sich wegen der Abholung im Veterinäramt  Tel 0521- 512253).


Weitere Informationen gibt Dr. Jostmeyer (0521-516649)







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